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Die Petition hat Eindruck gemacht, der Bundesrat legte bereits im Sommer 2019 einen Verordnungsentwurf vor, mit dem er die Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Krankheiten verbessern wollte [Link]. Die darauffolgende Vernehmlassung zeigte, dass nicht alle Akteure das Anliegen unterstützten. In intensiven Gesprächen gelang es aber, für verschiedene umstrittene Punkte Kompromisse zu finden. Der angepasste Verordnungstext wurde am 19. März vom Bundesrat verabschiedet. Er tritt per 1. Juli 2022 in Kraft. Damit werden die Kosten für ambulante Psychotherapien, von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in eigener Verantwortung und in ihrer eigenen Praxis durchgeführt, ab dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt.
Wir freuen uns sehr über dieses Resultat, insbesondere auch darüber, dass auch Hausärztinnen und Kinderärzte eine Psychotherapie anordnen dürfen. Der Beschluss des Bundesrates ist damit ein echter Fortschritt für die psychische Gesundheit in der Schweiz. Für alle von psychischen Krankheiten Betroffenen und ihre Angehörigen ist er ein wertvolles Zeichen der Anerkennung.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung. Sie haben damit nicht nur eine markante Aufwertung der psychologischen Psychotherapie ermöglicht, sondern vor allem die Schliessung einer Versorgungslücke im schweizerischen Gesundheitswesen, die für Zehntausende ganz konkret im Alltag spürbar ist, insbesondere für Familien und Kinder.
Im Namen aller Organisationen, die die Petition unterstützten,
Yvik Adler und Stephan Wenger, Co-Präsidium FSP
Links:
• Medienmitteilung des Bundesrats
• Medienmitteilung der FSP
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